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Informationen für Mitarbeitende

Auf dieser Seite haben wir Informationen für Sie zusammengetragen, die für Sie als Angestellte im kirchlichen Dienst von Interesse sein können.

Mehrarbeit und Überstunden

Im kirchlichen Arbeitsrecht wird zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden. Wir erklären Ihnen hier den Unterschied:

  • Überstunden sind die Stunden, die Sie auf Anordnung der/des Vorgesetzten zusätzlich zu Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten leisten.
    In der Praxis kann das z.B. so aussehen: Aufgrund eines hohen Krankenstandes wird Frau A gebeten, in dieser Woche an zwei Tagen je zwei Stunden länger zu arbeiten, damit die Kindergartengruppe betreut werden kann. Frau A hat in dieser Woche vier Überstunden gemacht.
  • Unter Mehrarbeit werden dagegen die Stunden verstanden, die Sie im Arbeitsalltag zusätzlich leisten.
    Das kann sich z.B. daraus ergeben, dass Sie mit einer Aufgabe noch beschäftigt sind, obwohl Sie bereits Ihre tägliche Arbeitszeit geleistet haben. Um die Aufgabe nicht am nächsten Tag erneut zu beginnen, möchten Sie diese abschließen und arbeiten eine Stunde länger als es Ihre Dienstzeit vorsieht. Damit haben Sie eine Stunde Mehrarbeit geleistet.

Alle Einzelheiten zu Mehrarbeit und Überstunden finden Sie in der kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO). Diese steht Ihnen auch als Online-Nachschlagewerk zur Verfügung: Hier geht`s zur KDO


Überlastungsanzeige

Mit der sog. Überlastungsanzeige können Arbeitnehmer*innen ihren Arbeitgeber auf eine zu hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeitenden einzuleiten. Weitere Informationen zur Überlastungsanzeige und das Formular können Sie hier herunterladen:
Merkblatt zur Überlastungsanzeige

Formular Überlastungsanzeige


Was ist das BEM-Verfahren?

Während die Wiedereingliederung eine medizinische Maßnahme ist, die Ihr Arzt verschreibt, muss das BEM-Verfahren von Ihrem Arbeitgeber angeboten werden und läuft häufig schon während der Erkrankung. Beide Maßnahmen können auch parallel angewendet werden. BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Laden Sie hier den Flyer zum BEM-Verfahren herunter, um sich über das Verfahren zu informieren:
Zum Flyer


Arbeiten mit Behinderung

Wer eine Behinderung hat, kann je nach Grad der Behinderung (GdB) Nachteilsausgleiche beantragen. Welche Nachteilsausgleiche eventuell für Sie gelten, können Sie in der vom beta Institut erstellten Tabelle entnehmen:
Übersicht Nachteilsausgleiche (Stand 12-2022)


Informationen zum Mutterschutz

Hier finden Sie Informationen der Mitarbeitervertretung des Ev. Dekanats Alzey-Wöllstein rund um das Thema Mutterschutz:

Merkblatt Mutterschutz der MAV Alzey-Wöllstein

Merkblatt Mutterschutz der EKHN

Weitere Informationen zum Mutterschutz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Leitfaden zum Mutterschutz erstellt. Fragen Sie in unserem MAV-Büro nach einem Exemplar oder laden Sie den Leitfaden auf der Webseite des BMFSFJ herunter.

Zur Webseite des Ministeriums


Informationen zur Rente

In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten. Neben der Regelaltersrente gibt es z.B. auch die Rente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte. Sie wollen wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen?

  • Die Regelaltersrente kann man in Deutschland beziehen, wenn man 65-67* Jahre alt ist und mind. 5 Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) vorweisen kann.
  • Die Rente für langjährig Versicherte trifft auf Personen zu, die mindestens 35 Jahre Wartezeit vorweisen können und die maßgebliche Altersgrenze* erreicht haben. Ein früherer Renteneintritt ist bei dieser Rentenart möglich, dann müssen Sie allerdings Abschläge in Kauf nehmen.
  • Besonders langjährige Versicherte können eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen. In diesem Fall ist ein früherer Renteneintritt möglich. Durch die stufenweise Altersgrenzenanhebung liegt Ihr Renteneintrittsalter dann zwischen Ihrem 63. und dem 65.* Lebensjahr.

*Durch die stufenweise Anhebung der Altersgrenze gibt es in Deutschland aktuell kein einheitliches Renteneintrittsalter. Ihr Alter zum Rentenbeginn hängt u.a. von Ihrem Geburtsjahr ab. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren Rentenbeginn ausrechnen lassen. Zum Rentenbeginnrechner

Neben den hier vorgestellten Rentenarten gibt es noch einige weitere Rentenarten. Eine Übersicht erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Zur Deutschen Rentenversicherung

Zum BMAS


Versicherer im Raum der Kirchen

Die VRK ist eine Versicherung im Raum der Kirchen, dort kann man sich als kirchlicher Mitarbeiter teilweise günstiger versichern.
Weitere Informationen: www.vrk.de


Betriebliche Altersvorsorge

Die EZVK ist eine Betriebsrente der Evangelischen Kirche, in die nur der Arbeitgeber einzahlt.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie auf der Webseite der EZVK

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