Informationen für Beschäftigte

Hier haben wir Informationen für Sie zusammengetragen, die für Sie als Angestellte im kirchlichen Dienst von Interesse sein können.

Mehrarbeit und Überstunden

Überlastungsanzeige

BEM-Verfahren

Arbeiten mit Behinderung

Mutterschutz

Rente

Versicherung im Raum der Kirche

Betriebliche Altersvorsorge (EZKV)

einsichtsweise-pixabay.com

Mehrarbeit und Überstunden

Im kirchlichen Arbeitsrecht wird zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden. Wir erklären Ihnen hier den Unterschied:

  • Überstunden sind die Stunden, die Sie auf Anordnung der/des Vorgesetzten zusätzlich zu Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten leisten.
    In der Praxis kann das z.B. so aussehen: Aufgrund eines hohen Krankenstandes wird Frau A gebeten, in dieser Woche an zwei Tagen je zwei Stunden länger zu arbeiten, damit die Kindergartengruppe betreut werden kann. Frau A hat in dieser Woche vier Überstunden gemacht.
  • Unter Mehrarbeit werden dagegen die Stunden verstanden, die Sie im Arbeitsalltag zusätzlich leisten.
    Das kann sich z.B. daraus ergeben, dass Sie mit einer Aufgabe noch beschäftigt sind, obwohl Sie bereits Ihre tägliche Arbeitszeit geleistet haben. Um die Aufgabe nicht am nächsten Tag erneut zu beginnen, möchten Sie diese abschließen und arbeiten eine Stunde länger als es Ihre Dienstzeit vorsieht. Damit haben Sie eine Stunde Mehrarbeit geleistet.

Alle Einzelheiten zu Mehrarbeit und Überstunden finden Sie in der kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO). Diese steht Ihnen auch als Online-Nachschlagewerk zur Verfügung.


Überlastungsanzeige

Mit der sogenannten Überlastungsanzeige können Beschäftigte ihren Arbeitgeber auf eine zu hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeitenden einzuleiten.

Weitere Informationen zur Überlastungsanzeige und das Formular stehen für Sie zum Downloaden bereit.


BEM-Verfahren

Während die Wiedereingliederung eine medizinische Maßnahme ist, der Arzt des Beschäftigten verschreibt, muss das BEM-Verfahren vom Arbeitgeber angeboten werden und läuft häufig schon während der Erkrankung. Beide Maßnahmen können auch parallel angewendet werden. BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement.


Arbeiten mit Behinderung

Im Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein vertritt die Schwerbehindertenvertretung (SBV) die Interessen von Menschen mit Behinderung. Die SBV berät zu allen Fragen rund ums Arbeiten mit Behinderung, hilft bei Antragstellungen und hat viele wichtige Informationen für die Mitarbeitenden.

Übrigens: Wer eine Behinderung hat, kann je nach Grad der Behinderung (GdB) Nachteilsausgleiche beantragen. Welche Nachteilsausgleiche eventuell geltend gemacht werden können, geht aus einer vom beta Institut erstellten Tabelle hervor.


Mutterschutz

In den Merkblättern finden Sie Informationen der Mitarbeitendenvertretung des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein und der EKHN rund um das Thema Mutterschutz.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Leitfaden zum Mutterschutz erstellt. Fragen Sie in unserem MAV-Büro nach einem Exemplar oder laden Sie den Leitfaden auf der Webseite des BMFSFJ herunter.


Rente

In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten. Neben der Regelaltersrente gibt es beispielsweise auch die Rente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte. Sie wollen wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen?

  • Die Regelaltersrente kann man in Deutschland beziehen, wenn man 65 - 67* Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) vorweisen kann.
  • Die Rente für langjährig Versicherte trifft auf Personen zu, die mindestens 35 Jahre Wartezeit vorweisen können und die maßgebliche Altersgrenze* erreicht haben. Ein früherer Renteneintritt ist bei dieser Rentenart möglich, dann müssen Sie allerdings Abschläge in Kauf nehmen.
  • Besonders langjährige Versicherte können eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen. In diesem Fall ist ein früherer Renteneintritt möglich. Durch die stufenweise Altersgrenzenanhebung liegt Ihr Renteneintrittsalter dann zwischen Ihrem 63. und dem 65.* Lebensjahr.

*Durch die stufenweise Anhebung der Altersgrenze gibt es in Deutschland aktuell kein einheitliches Renteneintrittsalter. Ihr Alter zum Rentenbeginn hängt unter anderem von Ihrem Geburtsjahr ab. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren Rentenbeginn ausrechnen lassen.

Neben den hier vorgestellten Rentenarten gibt es noch einige weitere Rentenarten. Eine Übersicht erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Rentenbeginnrechner


Versicherer im Raum der Kirchen

Die VRK ist eine Versicherung im Raum der Kirchen, dort kann man sich als kirchlicher Mitarbeiter teilweise günstiger versichern.
 


Betriebliche Altersvorsorge

Die EZVK ist eine Betriebsrente der Evangelischen Kirche, in die nur der Arbeitgeber einzahlt.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie auf der Webseite der EZVK.


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