Hier haben wir Informationen für Sie zusammengetragen, die für Sie als Angestellte im kirchlichen Dienst von Interesse sein können.
Im kirchlichen Arbeitsrecht wird zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden. Wir erklären Ihnen hier den Unterschied:
Alle Einzelheiten zu Mehrarbeit und Überstunden finden Sie in der kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO). Diese steht Ihnen auch als Online-Nachschlagewerk zur Verfügung.
Mit der sogenannten Überlastungsanzeige können Beschäftigte ihren Arbeitgeber auf eine zu hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeitenden einzuleiten.
Weitere Informationen zur Überlastungsanzeige und das Formular stehen für Sie zum Downloaden bereit.
Während die Wiedereingliederung eine medizinische Maßnahme ist, der Arzt des Beschäftigten verschreibt, muss das BEM-Verfahren vom Arbeitgeber angeboten werden und läuft häufig schon während der Erkrankung. Beide Maßnahmen können auch parallel angewendet werden. BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Im Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein vertritt die Schwerbehindertenvertretung (SBV) die Interessen von Menschen mit Behinderung. Die SBV berät zu allen Fragen rund ums Arbeiten mit Behinderung, hilft bei Antragstellungen und hat viele wichtige Informationen für die Mitarbeitenden.
Übrigens: Wer eine Behinderung hat, kann je nach Grad der Behinderung (GdB) Nachteilsausgleiche beantragen. Welche Nachteilsausgleiche eventuell geltend gemacht werden können, geht aus einer vom beta Institut erstellten Tabelle hervor.
In den Merkblättern finden Sie Informationen der Mitarbeitendenvertretung des Evangelischen Dekanats Alzey-Wöllstein und der EKHN rund um das Thema Mutterschutz.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Leitfaden zum Mutterschutz erstellt. Fragen Sie in unserem MAV-Büro nach einem Exemplar oder laden Sie den Leitfaden auf der Webseite des BMFSFJ herunter.
In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten. Neben der Regelaltersrente gibt es beispielsweise auch die Rente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte. Sie wollen wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen?
*Durch die stufenweise Anhebung der Altersgrenze gibt es in Deutschland aktuell kein einheitliches Renteneintrittsalter. Ihr Alter zum Rentenbeginn hängt unter anderem von Ihrem Geburtsjahr ab. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren Rentenbeginn ausrechnen lassen.
Neben den hier vorgestellten Rentenarten gibt es noch einige weitere Rentenarten. Eine Übersicht erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).