Zur Synodensitzung auf Dekanatsebene kamen am vergangenen Freitag mehr als 70 Synodale nach Bechenheim. Der Sitzung voran ging eine Andacht in der Evangelischen Kirche. Gottesdienst und Kollekte standen unter dem Thema „Beim Namen genannt“, einem Projekt des Vereins afemdi-projekte Deutschland e.V. Der Verein setzt sich ein für hilfsbedürftige namen- und papierlose Frauen in Kamerun. Als Vertreterin der Landeskirche nahm Pröpstin Henriette Crüwell an Gottesdienst und Sitzung teil.
Präses Ernst-Walter Görisch führte im Anschluss durch die Sitzung, in deren Verlauf die Synodalen einer Neuordnung der 2023 beschlossenen Nachbarschaftsräume zustimmten. Künftig soll es im Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein nur zwei Nachbarschaftsräume geben: Die bisherigen Nachbarschaftsräume 1, 2, 4 und 5 bilden einen gemeinsamen Nachbarschaftsraum, Nachbarschaftsraum 3 hat sich entschieden in seiner bisherigen Form weiterzuarbeiten.
Aus fünf Nachbarschafträumen werden zwei
Der Abstimmung auf der Synode gingen Informationsveranstaltungen für Kirchenvorstände voraus. Die Idee der Änderung des Regionalplans entstand im Frühjahr 2025 aufgrund stärker als erwartet sinkender Mitgliedszahlen. Zunächst als Pilotprojekt angedacht, sah sie vor, dass es auf Ebene des Dekanats Alzey-Wöllstein nur einen Nachbarschaftsraum geben solle. Dies scheiterte an der Notwendigkeit eines einstimmigen Beschlusses aller Kirchengemeinden. Da aber eine große Zustimmung zu einem größeren Nachbarschaftsraum zu erkennen war, entstand in Zusammenarbeit mit der Kirchenleitung der EKHN der Vorschlag im Dekanat einen großen und einen kleineren Nachbarschaftsraum einzuführen. Die Kirchengemeinden bleiben in diesem Modell Körperschaften des öffentlichen Rechts, bilden aber eine Gesamtkirchengemeinde in der Größe des Nachbarschaftsraums.
Der Dekanatssynodalvorstand (DSV) legte zur Abstimmung auf der Synodensitzung folgenden Beschluss vor: „Der Dekanatssynodalvorstand schlägt auf der Basis der Konferenz vom 29.10.2025 in Alzey und den Beratungen in den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden eine Änderung des Regionalplans über die Bildung von Nachbarschaftsräumen in der Fassung vom 17.11.2023 vor. Die Nachbarschaftsräume 1, 2, 4, und 5 bilden einen Nachbarschaftsraum. Der Nachbarschaftsraum 3 bleibt in den derzeitigen Grenzen unverändert bestehen.“ Nach einer intensiven und langen Debatte folgte die Mehrheit der Synodalen dem Beschluss.
Viele Vorteile und weniger Verwaltungsarbeit vor Ort
Dieses neue Modell bringt wesentliche Vorteile für die Kirchengemeinden im neuen Nachbarschaftsraum. So werden beispielsweise viele Verwaltungsaufgaben an die neu zu bildende Gesamtkirchengemeinde abgegeben. Auch wird künftig nicht mehr für jede Ortskirchengemeinde ein Haushalt aufgestellt, sondern nur noch für die Gesamtkirchengemeinde. Vor Ort können die Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam mit den Ortskirchenvertreter*innen das gottesdienstliche Leben und die Gottesdienstordnung, die Seelsorge, Angebote religiöser Bildung, diakonische Aufgaben und gesellschaftliche Verantwortung sowie die ökumenische Zusammenarbeit ausgestalten. Die Details dieser Ausgestaltung regelt die gemeinsame Satzung des Nachbarschaftsraums, die nun erarbeitet werden muss. Zieltermin dafür ist der 30.06.2026.
Nach- und Neuwahlen
Gewählt wurde zudem die Nachfolge von Pfarrerin Anja Krollmann im DSV. Nach drei Wahlgängen erhielt Pfarrerin Eva Görisch die Stimmenmehrheit gegenüber den ebenfalls kandidierenden Pfarrern Harald Esders-Winterberg und Thomas Lotz. Görisch rückt damit in den DSV nach. Anja Krollmann hat das Dekanat Ende Oktober verlassen.
Weiterhin kam es zu Nachwahlen für ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied im Regionalverwaltungsausschuss. Christian Steinruck wurde zum ordentlichen Mitglied gewählt, Werner Ringeisen übernimmt ab sofort die Stellvertretung von Pfarrer Tilmann Zwanziger (ordentliches Mitglied).