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Kirchenvorstandswahl 2021

FAQs zur KV-Wahl 2021

EKHN

2021 ist ein Superwahljahr. Sechs Landtagswahlen, eine Bundestagswahl und für die Mitglieder der EKHN auch eine Kirchenvorstandswahl. Anfang März haben die Rheinland-Pfälzer bereits über die Zusammensetzung ihres Landtags abgestimmt. Nun steht in vielen rheinhessischen Gemeinden die nächste Wahl bevor: Zum 13. Juni 2021 sind alle evangelischen Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, zur Wahl der Leitung ihrer Kirchengemeinde vor Ort aufgerufen.

Nicht nur für die Erstwähler*innen ist diese Wahl spannend, auch für erfahrene Wähler*innen ist wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr alles ein bisschen anders als sonst. Wir beantworten an dieser Stelle die häufigsten Fragen. Wichtige Termine finden Sie ebenfalls auf dieser Seite oder auf www.meinewahl.de.

Wie wird gewählt?

Briefwahl, Wahllokal oder Online-Wahl – in diesem Jahr haben die Kirchengemeinden mehr Möglichkeiten, die Wahl zu organisieren. Welche Wahlart für Sie gilt, steht in Ihren Wahlunterlagen. Diese wurden Anfang Mai verschickt.

Briefwahl

Die meisten Kirchengemeinden im Dekanat Alzey-Wöllstein haben sich für eine allgemeine Briefwahl entschieden. Sie sollten bereits alle dazu nötigen Wahlunterlagen erhalten haben. Ist bei Ihnen bisher kein solcher Brief eingegangen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer.

Die Rückläufe sind erfreulicherweise bereits groß. Aber jede Stimme zählt: Also bitten wir Sie, stimmen auch Sie ab! Ihre Wahlunterlagen müssen bis spätestens 13. Juni um 18.00 Uhr bei der von der Kirchengemeinde auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingegangen sein. Stellen Sie bitte sicher, dass ihr Brief rechtzeitig ankommt.

Wahllokale

Die Wahllokale sind am Wahltag, dem 13. Juni, geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Kirchengemeinde. Ihre Wahlbenachrichtigung wurde Anfang Mai verschickt. Sollten Sie diese nicht zugestellt bekommen haben, hilft Ihnen Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer weiter.

Wer die Stimme bei einer Präsenzwahl durch Briefwahl abgeben möchte, kann die hierfür notwendigen Unterlagen bis spätestens Freitag, 11. Juni 2021, 13.00 Uhr, bei der jeweiligen Kirchengemeinde anfordern oder abholen. Wer die Briefwahlunterlagen später beantragt, kann diese am Wahltag bis 12.00 Uhr im Wahllokal abholen.

Ein Antrag für Briefwahlunterlagen war in der personalisierten Wahlbenachrichtigung enthalten. Die Briefwahl kann aber bei der Kirchengemeinde auch telefonisch oder per Mail beantragt werden. Wichtig zu wissen: Wer Briefwahl beantragt, darf allerdings hinterher auch nur per Briefwahl wählen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, dem 13. Juni 2021, bis spätestens um 18.00 Uhr bei der Kirchengemeinde oder im Wahllokal eingegangen sein.

Online-Wahl

Im Gebiet unseres Dekanats ist keine Online-Wahl angemeldet.

Neu in der Gemeinde?

Sie sind in den vergangenen Wochen neu in eine Kirchengemeinde unseres Dekanats gezogen? Oder sind Sie innerhalb des Dekanats in eine neue Gemeinde umgezogen? Auch dann sind Sie wahlberechtigt! Mitglieder der Evangelischen Kirche, die am 13. Juni in einer Gemeinde der EKHN gemeldet sind und mind. 14 Jahre alt sind, sind in der Regel an Ihrem amtlichen Wohnsitz wahlberechtigt. Bitte informieren Sie sich möglichst bis zum 11. Juni bei Ihrer Gemeindepfarrerin/Ihrem Gemeindepfarrer.

Keine Wahlunterlagen erhalten?

Haben Sie noch keine Wahlunterlagen erhalten, melden Sie sich bitte bei Ihrer Gemeindepfarrerin/Ihrem Gemeindepfarrer. Diese helfen Ihnen gerne weiter.

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite www.meinewahl.de finden Sie viele weiterführende Informationen – zum Beispiel ein Erklärvideo und „7 gute Gründe zum Wählen“.

Seien Sie dabei, stimmen Sie ab, entscheiden Sie mit!

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